Im Niederländischen Gesundheitssystem gibt es viele Gesetze und Vorschriften. Die wichtigsten Patientenrechte werden im Gesetz über die medizinische Behandlungs-Vereinbarung (WGBO) geborgt. Dieses Gesetz regelt die Beziehung zwischen dem Patienten und den professionellen Mitarbeitern des Krankenhauses. Sobald Ihr Arzt eine Krankheit feststellt, haben Sie als Patient das Recht auf Information über Ihre Krankheit, die Untersuchungen und/oder die Behandlung, die Ihr Arzt vorschlägt. Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie ausreichend aufzuklären und zu beraten, über unter anderem:
- die Art der Diagnoseuntersuchung und/oder die vorgeschlagene Behandlung
- mögliche andere Behandlungsmethoden
- die möglichen Risiken, Folgen und Nebenwirkungen der Untersuchungen und/oder der Behandlung
- die Aussichten nach der Untersuchung bzw. Behandlung
Ihre Einwilligung in die Behandlung
Die Behandlung und/oder Untersuchung erfolgt nur, mit Ihrer Einwilligung. Sie können auch die vorgeschlagene Behandlung ablehnen oder auf eine 'Einwilligung' zurückkommen. Bei einer schweren und/oder riskanten Behandlung fragt Ihr Arzt ausdrücklich Ihre Zustimmung. Andernfalls geht Ihr Arzt davon aus, dass Sie mit der Untersuchung bzw. Behandlung einverstanden sind.
Ausnahmen von der Informationsverpflichtung
Ihr Behandelnder Arzt ist nicht ohne weiters verpflichtet Sie vollständig zu informieren in dem Fall dass er schwerwiegende negative Folgen für Sie vermutet. Als Patient haben Sie ein Recht auf „nicht wissen“ – das Recht über spezifische Aspekte Ihrer Krankheit oder die damit zusammenhängenden Leiden nicht informiert zu werden. Wenn sie darum bitten, ist Ihr behandelnder Arzt verpflichtet, diesen Wunsch zu erfüllen.
Für die Genehmigung von Behandlungen minderjähriger Kinder gelten andere Regeln.
So kann ein behandelnder Arzt in einer akuten Situation auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreter eine Behandlung einsetzen
Vertraulichkeit
Wenn Sie für eine Behandlung oder Untersuchung ins Krankenhaus kommen, werden Ärzte und Krankenschwestern Zugang zu Ihren persönlichen und medizinischen Daten erhalten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung und den Schutz Ihrer Daten erfolgt gemäß dem Niederländischen Datenschutzgesetz. („WBP“)
Dieses Gesetz besagt auch dass nur ärztliche Fachkräfte oder Pflegepersonal direkt an Ihre Behandlung beteiligt anwesend sein können, es sei denn, dass Sie selbst in der Anwesenheit Dritten zugestimmt haben.
Medizinische Zweitmeinung
Ihr behandelnder Spezialist schlägt eine Diagnose vor und/oder eine Untersuchung oder Behandlung. Sie können immer Rat eines anderen Experten über die Diagnose oder die vorgeschlagene Behandlung einholen. Wir raten Ihnen, einen diesbezüglichen Wunsch immer Ihrem Noordwest-Arzt vor zu legen. Sie benötigen in diesem Falle einen Verweis des GP, Spezialisten, Betriebsarztes, Zahnarztes oder der Hebamme.
Patientenverfügung über lebenserhaltende oder lebensverlängernden Maßnahmen
In einer Patientenverfügung können Sie angeben, unter welchen Umstanden Sie auf bestimmte medizinische Handlungen verzichten oder diese wünschen. Die Erklärung tritt in Kraft in dem Moment da Sie nicht mehr entscheiden können.
In der Regel handelt der Arzt nach der Verfügung. Ein Arzt ist dazu aber nicht verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig die Verfügung (z.B. jährlich) nach zu lesen Nur für Organ- und Gewebespenden ist dies nicht erforderlich. Wir beraten Sie Ihre Verfügung mit Hilfe eines Experten zu formulieren, am besten mit Ihrem Arzt, damit keine Missverständnisse oder Unsicherheiten über die Patientenverfügung entstehen.