Sie sind verpflichtet, sich für die Behandlung Krankheit zu versichern. Dies beeinflusst möglicherweise die Vergütung einer Behandlung oder Forschung. Lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch.
Gebühren
Es ist es nicht selbstverständlich, dass alle Behandlungen und Untersuchungen durch den Krankenkasse gezahlt werden.
Ob Ihre Krankenkasse Ihre Behandlung nicht oder wohl zahlt richtet sich nach:
- Ihre Krankenversicherung
- Der Verweis des Hausarztes, Spezialist, Betriebsarzt, Zahnarzt oder Hebamme
Nicht versicherte Pflege
Wenn die Behandlung nicht medizinisch geboten ist und die Behandlung nicht in Ihrer Krankenzusatzversicherung aufgenommen ist, wird die Krankenkasse die Kosten nicht erstatten. Wir sprechen von nicht versicherter Pflege. Dies ist beispielsweise der Fall für kosmetische Operationen und Sterilisationen. Sie zahlen die Behandlung selbst. Der Preis für die Behandlung können Sie von der Krankenhausverwaltung erhalten (Service Desk 'Kosten und Vergutung'), Telefon 0031 (0) 72 548 3868 / 0031 (0) 72 548 3867 oder E-mail: servicedeskfinancien@nwz.nl.
Bei einer Reihe von Behandlungen ist nicht sicher, ob die Behandlung erstattet wird. Der Arzt ist dann verpflichtet zu prüfen, ob dies pro Patient für die medizinische Behandlung notwendig ist. Lesen Sie weitere Informationen in den Ordner 'nicht versichert Pflege'.
Sehr wichtig
Es ist sehr wichtig zu wissen, ob Ihre Krankenversicherung Ihre Forschung oder Ihre Behandlung ganz oder teilweise deckt. Daher immer kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.